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Panorama des Europa-Park

Rider Guide für Gäste mit Behinderungen im Europa-Park

Einige unserer Attraktionen stellen durch ihre Bewegungen, Geschwindigkeiten, Rückhaltesysteme und die verwendeten Effekte höhere Anforderungen an den Körper und die Psyche als sie im Alltag auftreten.

Die Anweisungen durch Mitarbeiter müssen verstanden und befolgt werden können. Gegebenenfalls muss die Informationsvermittlung durch eine mindestens 16-jährige, uneingeschränkt geh-, seh- und hörfähige Begleitperson gewährleistet werden.

Bei einigen unserer Attraktionen können plötzliche Richtungswechsel, Geschwindigkeitsänderungen oder Lageveränderungen auftreten, Stufen, Schwellen, automatisch öffnende/schließende Türen und Absturzkanten vorhanden sein oder die Geschwindigkeit und Fahrmanöver durch den Fahrgast gesteuert werden.

Bitte beachten Sie daher die folgende Tabelle, die Ihnen aufzeigt, ob eine Mitfahrt bei Attraktionen problemlos, mit einer mindestens 16 Jahre alten uneingeschränkt geh-, seh- und hörfähige Begleitperson oder nicht gestattet ist.

Menschen mit Sehstörungen/ Blindheit

Mit Begleitung möglich

Attraktionen, deren Nutzung für Menschen mit Sehstörungen/ Blindheit nur in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten, uneingeschränkt geh-, seh- und hörfähigen, Person möglich ist:
Alpenexpress Enzian (Achterbahn, Österreich), Alpenexpress Enzian "Coastiality" (Virtual Reality Achterbahn, Österreich), ARTHUR (Junior Achterbahn, Königreich der Minimoys), Atlantica SuperSplash (Wasserbahn, Portugal), blue fire Megacoaster (Achterbahn, Island), Euro-Mir (Achterbahn, Russland), Eurosat - CanCan Coaster (Dunkelachterbahn, Frankreich), Eurosat Coastiality (Virtual Reality Achterbahn, Frankreich), Football Scooter (Auto Scooter, England), Matterhorn-Blitz (Wilde Maus Achterbahn, Schweiz), Oldtimer-Fahrt (Schienenfahrgeschäft, Deutschland), Piraten in Batavia (Themenbootsfahrt, Holland), Poseidon (Wasserbahn, Griechenland), Quipse Paddle Boats (Kinder-Bootsfahrt, Irland), Schweizer Bobbahn (Bobbahn, Schweiz), Silver Star (Achterbahn, Frankreich), Pegasus (Junior Achterbahn, Griechenland), Silverstone-Piste (Schienenfahrgeschäft, England), Snorri Touren (Themenfahrt, Skandinavien), Wodan – Timburcoaster (Holzachterbahn, Island)

Auch mit einer Begleitperson nicht möglich

Attraktionen, deren Nutzung für Menschen mit Sehstörungen/ Blindheit leider nicht möglich ist:
Geisterschloss (Geisterbahn, Italien), Fjord-Rafting (Wasserbahn, Skandinavien)

Hinweis: Die Attraktionen Alpenexpress "Enzian" und Alpenexpress Coastiality sind vorübergehend geschlossen.

Allgemeine Informationen für die Nutzung der Attraktionen

Bitte benutzen Sie eine Attraktion nur, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage sehen. Falls Sie sich nicht sicher sind ob eine Attraktion für Sie geeignet ist, sprechen Sie vor dem Besuch des Europa-Park mit ihrem Arzt und kontaktieren Sie unseren Gästeservice.

Lassen Sie sich die Attraktion durch ihre Begleitperson vor Fahrtantritt beschreiben oder sprechen Sie unsere Mitarbeiter an den Informationen und Attraktionen an. Diese beantworten gerne Ihre Fragen und erklären Ihnen die Attraktionen.

Bitte beachten Sie auch folgende Punkte

Bei einigen Anlagen gibt es ein Mindestalter, eine Mindestgröße sowie eine Maximalgröße. Bei einem Unter- bzw. Überschreiten kann eine Nutzung nicht gestattet werden. Sie finden am Eingang der Fahrgeschäfte eine Messlatte, mit der Sie die Größe überprüfen können. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei.

Bei einigen unserer Fahrgeschäfte, wie z.B. blue fire Megacoaster, Silver Star und WODAN- Timburcoaster treten hohe abhebende Kräfte auf. Diese verwenden spezielle Rückhaltesysteme. Personen, bei denen aufgrund eines starken Oberschenkel- und/oder Körperumfanges die einwandfreie Funktion dieser Rückhaltesystemen nicht gegeben ist, kann eine Nutzung nicht gestattet werden. Sie finden am Eingang der Fahrgeschäfte einen Testsitz.

Personen, die unter merklichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, kann eine Mitfahrt nicht gestattet werden.

Personen mit akuten Verletzungen oder die kürzlich eine Operation hatten, kann eine Mitfahrt in Fahrgeschäften eventuell nicht gestattet werden

Zu Fahrgeschäften, Shows und zu besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Begleit- bzw. Assistenzhunde, die auch als solche gekennzeichnet sind, dürfen in ausgewählten Shows mitgeführt werden.

Lose, spitze oder sperrige Gegenständen bzw. Hilfsmittel dürfen nicht in ein Fahrgeschäft mitgenommen werden, da diese während der Fahrt herausgeschleudert und dadurch andere Besucher gefährdet oder verletzt werden könnten. Diese Gegenstände müssen während der Fahrt in den vorgesehenen Ablagemöglichkeiten deponiert werden oder müssen während der Fahrt sicher verstaut sein. Bei einer eventuell notwendigen Räumung werden Ihnen ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel, wie z.B. Blindenlangstock, gebracht.

Bei Personen mit Behinderungen, bei denen die Nutzung eines Fahrgeschäftes möglich ist, kann eine Räumung eventuell länger dauern, da diese durch speziell geschultes Personal erfolgt.

Das Ein- und Aussteigen muss selbständig erfolgen. Gegebenenfalls mit Hilfe einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, die uneinge- schränkt geh-, seh- und hörfähig ist.

Die Kommunikation mit unseren Mitarbeitern muss gewährleistet sein und deren Anweisungen muss Folge geleistet werden. Es muss die Fähigkeit vorhanden sein, Hinweisschilder und/ oder Lautsprecherdurchsagen wahrzunehmen.

Leitfaden für Gäste mit Sehbehinderung

Flyer

Im "Leitfaden für Gäste mit Sehbehinderung" finden Sie alle Informationen sowie eine Übersicht der Attraktionen.

Zum Leitfaden

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Wir sind für Sie da

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden. Wir sind Ihnen gerne behilflich – sprechen Sie uns an!

Info-Line: +49 7822 77-6688

E-Mail: info@europapark.de