Im Rahmen Ihres Besuchs in unserem Freizeitpark-Resort werden in ausgewählten Bereichen Videoaufzeichnungen durchgeführt. Dies betrifft insbesondere das gesamte Europa-Park Erlebnis-Resort, bestehend aus dem Europa-Park, der Wasserwelt Rulantica, den parkeigenen Erlebnishotels, Campingbereichen sowie Gastronomieeinrichtungen.
Ebenso umfasst die Videoüberwachung öffentlich zugängliche Bereiche wie Lobbys, Flure und Eingänge, Verkehrs- und Parkflächen, Außengrenzen, Ladengeschäfte, Attraktionen, Wartezonen, Ausgänge von Attraktionen sowie Wege und weitere sicherheitsrelevante Zonen (z. B. technische Bereiche).
Diese Datenschutzhinweise ergänzen unsere allgemeine Datenschutzerklärung und informieren Sie über die spezifischen Datenverarbeitungen im Rahmen der Videoüberwachung im gesamten Europa-Park Erlebnis-Resort.
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstiger nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Europa-Park GmbH & Co Mack KG
Europa-Park-Straße 2
77977 Rust
Telefon: +49 7822 77-6688
E-Mail: info@europapark.de
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter den oben genannten Kontaktdaten sowie per E‑Mail. Postalische Zuschriften richten Sie bitte mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ an die oben genannte Anschrift.
E-Mail: datenschutz@europapark.de
Im Rahmen der Videoüberwachung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu zählen insbesondere Bildaufnahmen von Personen, die sich im Erfassungsbereich der Kameras aufhalten.
Je nach Ausgestaltung können folgende Daten verarbeitet werden:
Eine gezielte Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung) erfolgt grundsätzlich nicht. Eine solche Verarbeitung kann jedoch im Einzelfall nicht vollständig ausgeschlossen werden (z. B. durch sichtbare gesundheitliche Beeinträchtigungen).
Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Die Videoüberwachung dient der Gewährleistung eines sicheren und geordneten Betriebs des Europa-Park Erlebnis-Resorts, insbesondere zur:
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unserem berechtigten Interesse.
Unsere berechtigten Interessen bestehen insbesondere in:
Zugriff auf die Videoaufzeichnungen erhalten ausschließlich autorisierte Stellen, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist.
Hierzu zählen interne Stellen (z. B. Leitstelle, Sicherheitsdienst, Betriebsfeuerwehr und Betriebsverantwortliche) sowie externe Auftragsverarbeiter (z. B. IT- und Sicherheitsdienstleister).
Eine Weitergabe an externe Stellen erfolgt darüber hinaus nur im erforderlichen Umfang, insbesondere an Strafverfolgungsbehörden oder im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen sowie z. B. an Rechtsberater zur Verteidigung und Geltendmachung unserer rechtlichen Ansprüche.
Die Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich nach 72 Stunden automatisch gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur im Einzelfall, wenn dies zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist.
So kann eine längere Speicherung insbesondere erfolgen, wenn:
In diesen Fällen erfolgt die Speicherung nur für die jeweils erforderliche Dauer.
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben folgende Rechte:
Bitte beachten Sie, dass zur Ausübung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Videoüberwachung eine möglichst genaue Angabe zu Zeitraum, Ort sowie zu Ihrer Person erforderlich ist, um eine Identifizierung auf den Aufzeichnungen zu ermöglichen.
Die Ausübung Ihrer Rechte kann eingeschränkt sein, soweit Rechte und Freiheiten Dritter betroffen sind.
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nicht im Rahmen eines Verfahrens zur automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) und beabsichtigen eine solche Verarbeitung auch nicht.
Die Bereitstellung der Daten ist im Rahmen des Besuchs erforderlich, da ohne diese eine Nutzung der überwachten Bereiche nicht möglich ist.