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Magic Cinema

Deutung FSK-Freigaben

Bitte achten Sie beim Kartenkauf auf die Altersfreigabe der Filme!

Grundlage ist das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JSchö) in seiner aktuellen Fassung.

Alter Freigabe ohne FSK FSK 6 FSK 12 FSK 16 FSK 18
bis 2 Jahre Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet
2 bis 6 Jahre Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten* Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet
6 bis 11 Jahre Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Besuch in Begleitung eines Personensorgeberechtigten
(Elternteil) gestattet. **
Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet
12 bis 13 Jahre Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 20.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet
14 bis 15 Jahre Alleine bei Vorführungen bis 22.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 22.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 22.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet
16 bis 17 Jahre Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Alleine bei Vorführungen bis 24.00 Uhr.
Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.*
Besuch leider nicht gestattet

 

*Als erziehungsberechtigt gelten (Pflege-) Eltern oder schriftlich von den Eltern autorisierte, volljährige Personen. Die schriftliche Bestätigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.

** Personensorgeberechtigt sind Personen, denen alleine oder gemeinsam mit anderen Personen (Eltern) nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Eine Übertragung der Personensorge ist ausschließlich dem Jugendgericht vorbehalten!

Auch bei ausdrücklicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, kann der Besuch in den mit "Besuch leider nicht gestattet" Fällen leider nicht gestattet werden!