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Familie im Außenpool Bell Rock

Hotel-Baderegeln

1. Allgemeines

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Europa-Park Hotels. Sie ist für alle Gäste der Hotelpools verbindlich. In den Bereichen der Pools wird eine Videoüberwachung durchgeführt.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1.  Die aktuellen Öffnungszeiten hängen vor Ort aus und sind online abrufbar auf der Homepage der Europa-Park Hotels. Kurzfristige Änderungen, beispielsweise zur Reinigung, und langfristige Änderungen, beispielsweise für   Reparaturen, sind vorbehalten. 

2.2.Die Benutzung der Pools und der Sauna-Bereiche der Hotels stehen grundsätzlich jedem Hotelgast frei. Zudem den Wellness-Tagesbesuchern mit gültiger Zugangsberechtigung. 

2.3.  Für Gäste unter 16 Jahren ist ein Erziehungsberechtigter oder eine volljährige Begleitperson zur Erfüllung der Aufsichtspflicht im Bereich der Pools erforderlich. Kinder bis einschließlich 7 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in die Pools. Die Benutzung der Saunabereiche ist ab 16 Jahren gestattet.

2.4. Der Zutritt ist nicht gestattet für:

  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen) stehen.
  • Personen, die Tiere mit sich führen.
  • Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen leiden.
  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter acht Jahren, Blinden, geistig Behinderten sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Hotelpools nur zusammen mit einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.

3. Badnutzung

3.1. Die Badegäste benutzen alle Anlagen auf eigene Gefahr.

3.2. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.

4. Verhalten im Bad

4.1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

4.2. Seitliches Einspringen in die Becken ist nicht gestattet. Ferner ist es zu unterlassen, auf den Beckenumgängen zu rennen sowie an den Einstiegsleitern, Geländern oder anderen Anlageteilen herumzuturnen oder von diesen ins Wasser zu springen.

4.3. Es ist untersagt, andere Personen in die Becken zu stoßen.

4.4. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ebenso dürfen keine zerbrechlichen Gegenstände (z.B. Flaschen aus Glas oder Keramik) mitgebracht werden. 

4.5. Mobiltelefone, Laptops und andere elektronische Geräte müssen lautlos gestellt bzw. ausgeschaltet werden. Wir weisen darauf hin, dass keine Bild- oder Videoaufnahmen gemacht werden dürfen. In den Saunabereichen sind Mobiltelefone grundsätzlich nicht gestattet

4.6. Wir weisen darauf hin, dass die Wassertiefe in den Becken unterschiedlich ist (bis ca. 140 cm) und es sich nicht um Nichtschwimmerbecken handelt.

4.7. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.8. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. 

4.9. Der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist im gesamten Europa-Park Resort nicht gestattet.

5. Aufsicht

Neben der Hoteldirektion und deren Vertretung übt der jeweilige diensthabende Mitarbeiter der Rezeption gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.

6. Haftung

6.1. Die Badegäste benutzen die Hotelpools des Europa-Park einschließlich ihrer Einrichtungen und Geräte auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

6.2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

6.3. Unfälle sind beim Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden.

6.4. Bei Gefahr ist eine Alarmierung über die roten Druckknöpfe auszulösen. Dies gilt insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben. Die Alarmierung löst unverzüglich einen Rettungsprozess aus.

6.5. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

6.6. Für Umkleiden, Schließfächer und Wertgegenstände wird seitens Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet und nur, wenn die Gegenstände ordnungsgemäß vom Gast in den vorgesehenen Schließfächern eingeschlossen wurden. 

7. Umkleidekabinen und -räume

7.1. Zum Aus- und Ankleiden stehen den Badegästen Umkleideräume zur Verfügung.

7.2. Zur Aufbewahrung der Kleider sind Garderobenschränke vorhanden. Den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen und den Schlüssel während des Badbesuchs bei sich zu tragen.

8. Badekleidung

8.1. Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Dies gilt auch für Kleinkinder.

8.2. Personen, die nicht schwimmen, dürfen auch andere, saubere Sportkleidung, jedoch keine Straßenkleidung tragen.

8.3.  Die Saunen sind textilfreie Bereiche. Die Benutzung der Trockensaunen ist ausschließlich mit einem Saunatuch, das als Unterlage dient, gestattet.

 

Stand: Oktober 2025 (Änderungen vorbehalten)