Der Europa-Park ist Deutschlands größter Freizeitpark. Unsere Ingenieure und Techniker kontrollieren und überprüfen ständig unsere Anlagen, damit die Sicherheit, die bei uns im Vordergrund steht, gewährleistet ist.
Wir möchten Sie kurz über die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen informieren. Wenn Sie diese Regeln beachten, werden Sie "mit Sicherheit" einen unvergesslichen und erholsamen Tag im Europa-Park erleben. Bitte beachten Sie auch unsere Parkordnung.
Bitte beachten Sie auch unsere Liste mit verbotenen Gegenständen, welche Sie im Europa-Park nicht mit sich führen dürfen.
Zusätzlich befindet sich vor jeder Anlage im Park ein Hinweisschild, auf dem die Art des Fahrgeschäftes und Einschränkungen aufgezeigt werden, damit Sie sich vor Ort mit den Sicherheitsbestimmungen vertraut machen können.
Bei einigen Anlagen dürfen Kinder erst ab einer Mindestgröße und einem Mindestalter mitfahren. So wie es eine Mindestgröße gibt, gibt es natürlich auch eine Maximalgröße. Personen, die diese überschreiten, dürfen diese Fahrgeschäfte ebenfalls nicht benutzen. Diese Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden.
Vor jedem Fahrgeschäft, das eine Mindestgröße verlangt, befindet sich eine Messlatte, an der Sie überprüfen können, ob Sie oder Ihre Kinder dieser Größe entsprechen.
Manche unserer Attraktionen können Kinder unter einem bestimmten Altersstufe und/oder Körpergröße nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Welche Attraktionen das sind, können Sie sich über den Filter "In Begleitung eines Erwachsenen" auf unserer Attraktionsübersicht anschauen.
Des Weiteren können Sie auf der Attraktionsübersicht das Alter und/oder Größe Ihres Kindes eingeben und sehen als Ergebnis alle Attraktionen, welche Ihr Kind nutzen kann.
Achten Sie bitte auf Ihre Kinder, denn diese unterschätzen leicht eventuelle Gefahrenquellen:
Sorgen Sie dafür, dass immer eine erwachsene Person mitfährt.
Setzen Sie bei Rundfahrgeschäften Ihre Kinder immer nach Innen.
Lassen Sie Ihre Kinder niemals aus den Augen.
Setzen oder heben Sie Ihre Kinder nicht über Absperrungen von Fahrgeschäften, dies ist gefährlich für Leib und Leben!
Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholisierte Personen keine unserer Anlagen benutzen. Des Weiteren dürfen Schwangere sowie Personen mit Herz-, Rücken- und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden auch nicht alle Fahrgeschäfte benutzen.
Personen, die körperlich behindert sind, dürfen leider nicht alle Fahrgeschäfte benutzen. Bitte achten Sie auf die Sicherheitshinweise im Park. Alle Tipps und Infos für einen tollen Aufenthalt haben wir auf der Infoseite für Gäste mit Behinderung zusammengefasst.
Über den Attraktionsfilter können Sie sich bequem online anzeigen lassen, welche Attraktionen für Schwangere geeignet bzw. nicht geeignet sind. Nicht geeignete Attraktionen unterscheiden sich „verbotene“ sowie nicht empfohlene Attraktionen. Diese Zusatz-Information wird direkt auf der jeweiligen Attraktionsdetailseite angezeigt. Zum Attraktionsfilter
Auch möchten wir Sie dringend bitten vor Ihrem Besuch mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen und mit diesem den Besuch abzuklären.
Aufgrund der rasanten Fahrt mit abhebenden Kräften haben Silver Star, blue fire Megacoaster, WODAN-Timburcoaster ein spezielles Sicherheitsbügel-System und besondere TÜV-Auflagen.
Personen mit starkem Oberschenkel- und / oder Körperumfang können leider NICHT MITFAHREN.
Am Eingang der Attraktion steht Ihnen ein Testsitz zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich.
Bitte beachten Sie, dass Tiere sowie Stöcke oder andere sperrige, spitze und lose Gegenstände nicht mit in die Fahrzeuge genommen werden dürfen. Diese Gegenstände können zu einem gefährlichen Geschoss werden, die Sie und andere Personen verletzen können. Auf allen Großanlagen oder schnelleren Rundfahrgeschäften ist das Filmen mit Handys oder anderen Kameras während der Fahrt verboten. Auch am Kopf befestigte GoPros, an Selfiesticks oder am Handgelenk befestigte Kameras sind nicht erlaubt. Folgende Ausnahme: Mit einem hierfür geeigneten Brustgurt am Körper befestigte und gesicherte Kameras. Die Entscheidung, ob ein Brustgurt geeignet ist, liegt beim Personal. Lose Gegenstände sind stets zu verstauen und nicht in der Hand zu halten. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
Als erster Freizeitpark weltweit erhält der Europa-Park das neue Sicherheitszertifikat der TÜV SÜD Bau und Betrieb GmbH. „Der Europa-Park überzeugt in Konstanz und Schlüssigkeit seines Sicherheitskonzeptes für Fahrgeschäfte“, ist das Fazit von Wilhelm Schaaf, Leiter der Zertifizierungsstelle für Fliegende Bauten des TÜV SÜD. Im Rahmen der Auditierung wurden über 40 Fahrgeschäfte im Park auf sicherheitstechnische Aspekte überprüft. Grundvoraussetzung bleiben die technischen Einzelprüfungen der Fahrgeschäfte nach DIN 4112 (Richtlinien für Bemessung und Ausführung für Fliegende Bauten) und nach den Richtlinien für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten.
Mehrere Wochen lang führten die TÜV-Experten sicherheitstechnische Prüfungen zum Beispiel von elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Anlagenteile durch, testeten unter anderem Geschwindigkeit und Bremswirkung sowie das subjektiv erlebte Fahrempfinden und führte Mitarbeiteraudits durch.
Manche Attraktionen sind möglicherweise nur im Sommer oder Winter geöffnet. Genauere Informationen können Sie der jeweiligen Attraktionsseite, der Europa-Park App und dem im Europa-Park ausliegenden Parkplan entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass es aus technischen Gründen oder witterungsbedingt (z. B. bei Eis, Schnee, starkem Wind, ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen) kurzfristig zu weiteren Ausfällen oder Änderungen bei den Attraktionen kommen kann.