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Park- & Badeordnung

für Besucher der Rulantica Wasserwelt (im Folgenden „Sie“ oder „Besucher“)

Präambel

Die Park- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Wasserwelt Rulantica.

Die Park- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

1. Parken

1.1. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

1.2. Besucher der Wasserwelt Rulantica parken ihr Fahrzeug auf dem ausgewiesenen Besucherparkplatz. Hotelgäste parken bitte auf den extra für Sie reservierten Parkplätzen der Rulantica Hotels. Der Mitarbeiterparkplatz darf ausschließlich von Mitarbeitern des Europa-Park und der Wasserwelt Rulantica genutzt werden.

1.3. Um einen störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert wird, sieht sich Rulantica gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen zu lassen.

1.4. Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden seitens der Wasserwelt Rulantica nicht überwacht. Eine Parkgebühr wird daher auch nur für das Zur-Verfügung-Stellen eines Parkplatzes und nicht für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Achten Sie deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen halten. Außerdem werden Sie im eigenen Interesse gebeten, keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen zu lassen. Werden Tiere im Fahrzeug zurückgelassen, ist unser Sicherheitsdienst aus tierschutzrechtlichen Gründen angewiesen, diese zu befreien. Für Schäden, die daraus entstehen, wird keine Haftung übernommen.

1.5. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte haftet Rulantica nicht. Dies gilt auch für Schäden, die durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Jeder Schaden, der Ihrer Auffassung nach durch Mitarbeiter der Wasserwelt Rulantica verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Parkbesuchs unseren Mitarbeitern gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Im Übrigen gilt Ziffer 9.3.

 

2. Eintrittsberechtigung, Rula-Band (Zutritt- und Bezahlarmband) und Schließfach

2.1. Das Gelände der Wasserwelt Rulantica darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den gekennzeichneten Besuchereingängen betreten werden. Der Zugang zur Wasserwelt Rulantica über die Brücke des Hotels "Krønasår" ist ausschließlich den Gästen des Hotels "Krønasår" vorbehalten. Gäste der anderen Europa-Park Hotels sowie Besucher ohne Hotelbuchung erreichen die Wasserwelt Rulantica direkt über den Haupteingang im Erdgeschoss.

Mit dem Betreten der Wasserwelt Rulantica, dem Kauf eines Tickets oder der Entgegennahme eines Rula-Bandes erkennt jeder Besucher die Park- und Badeordnung an.

2.2. Jeder Besucher ab 4 Jahren erhält im Gegenzug für sein gültiges Eintrittsticket ein Rula-Band, das mit einem Transponder (RFID-Technologie) ausgestattet ist. Das Rula-Band dient u.a. als Einlass- und Auslassberechtigung. Des Weiteren räumt die Wasserwelt Rulantica jedem Besucher mit dem Rula-Band die Möglichkeit ein, Waren und Leistungen während des Aufenthalts bargeldlos zu bezahlen und auf das Rula-Band buchen zu lassen. Werden Waren und/oder Leistungen gekauft bzw. in Anspruch genommen, so handelt es sich um eine Kreditierung seitens der Wasserwelt Rulantica gegenüber dem Gast. Diese besteht darin, dass die Wasserwelt Rulantica den Besucher das für die erbrachten Leistungen geschuldete Entgelt bis zum Verlassen des Bades stundet. Mit der Nutzung des Rula-Bandes verpflichtet sich der Besucher, seinen in Anspruch genommenen Kredit bei Verlassen mit den gängigen Zahlungsmethoden auszulösen. Die Bezahlung des in Anspruch genommenen Kredits hat dabei sofort und vollständig zu erfolgen. Eine Bezahlung auf Rechnung ist ausdrücklich nicht möglich.

2.3. Zur korrekten Einstufung in eine Tarifgruppe (Erwachsene, Kinder etc.) sowie zur Inanspruchnahme von Services, für die der Gesetzgeber ein bestimmtes Alter vorschreibt (z.B. Konsum alkoholischer Getränke etc.), ist jeder Besucher (auch Kleinkinder) verpflichtet, ein gültiges, offizielles Dokument, welches das Alter des Gastes ausweist, mitzubringen. Dieses ist auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, sind wir im Zweifelsfall berechtigt, den höheren Tarif für den Eintritt anzusetzen oder bestimmte Services zu blockieren, sollten diese ein gewisses Mindestalter erfordern. Dem Besucher wird zu jeder Zeit ausdrücklich der Nachweis gestattet, sein Alter entsprechend nachzuweisen. Wir behalten uns vor, das Kreditierungslimit von Besuchern, die beschränkt geschäftsfähig sind, auf den Rahmen abzusenken, den diese mit Mitteln bewirken können, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter überlassen wurden (Taschengeld).

2.4. Das Rula-Band ist während des gesamten Aufenthalts am Körper zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Aufbewahrung des Kassenbelegs dient im Falle eines Verlusts des Rula-Bandes zur Zuordnung Ihres eventuell in Anspruch genommenen Kredits. Bei Verlust des Rula-Bandes wird unterschieden, ob sich die vor dem Verlust vom Besucher selbst in Anspruch genommenen Leistungen wegen des nicht vorliegenden Rula-Bandes ermitteln lassen oder nicht. Können die vor dem Verlust vom Besucher selbst in Anspruch genommenen Leistungen ermittelt werden (durch Kassenbeleg vom Einlass, Schließfachnummer, etc.), so besteht ein Entgeltanspruch in Höhe der in Anspruch genommenen Leistungen zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale für das verlorene Rula-Band in Höhe von 10,00 €, die vor Verlassen des Bades durch den Besucher auszugleichen ist. Können die vor dem Verlust vom Besucher selbst in Anspruch genommenen Leistungen nicht ermittelt werden, so wird ein Pauschalbetrag in Höhe von derzeit 50,00 € für Erwachsenen-Armbänder (ab 12 Jahren) und 15,00 € für Kinder-Armbänder (4-11 Jahre) zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale für das verlorene Rula-Band in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt, was den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Wasserwelt Rulantica kein Schaden entstanden ist, oder dass dieser wesentlich niedriger als der Pauschalbetrag ist. Der Wasserwelt Rulantica ist ebenfalls der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

2.5. Die Berechtigung zum Eintritt und zum Aufenthalt auf dem Parkgelände gilt zu den in Rulantica ausgewiesenen allgemeinen Öffnungszeiten. Ist eine vorzeitige Schließung des Geländes der Wasserwelt Rulantica aus technischen, organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen geboten, welche die Wasserwelt Rulantica nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.

2.6. Hat der Besucher einen Spind gebucht, so ist er für das Verschließen des Spindes und die Aufbewahrung des Rula-Bandes, das u.a. als Schließfachschlüssel dient, selbst verantwortlich. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch die Wasserwelt Rulantica zur Verfügung gestellten Spind oder ein Wertfach begründen keinerlei Pflichten der Wasserwelt Rulantica in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badebesuchers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes bzw. Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu prüfen und das Rula-Band sorgfältig aufzubewahren. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Diese können nach Absprache innerhalb unserer Öffnungszeiten abgeholt werden.

2.7. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen der Wasserwelt durch die Drehkreuze. Sollte die Wasserwelt Rulantica in Ausnahmefällen nur kurz verlassen werden, wenden Sie sich noch vor dem Verlassen durch eines der Drehkreuze aktiv an einen unserer Mitarbeiter im Eingangsbereich. Erst nach dessen ausdrücklicher Bestätigung haben Sie in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bis zu einer vereinbarten Zeit wieder eingelassen zu werden. Bei Verlassen der Wasserwelt Rulantica ohne vorherige Meldung und Bestätigung durch das Empfangspersonal im Eingangsbereich bzw. nach Ablauf der vereinbarten Wiedereintrittszeit ist ein Wiedereinlass nicht mehr möglich.

2.8. Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen, volljährigen Begleitperson zutrittsberechtigt. Aufsichtspersonen und Eltern haften für ihre Kinder. Bei bestimmten Veranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen. Hierzu stehen Ihnen entsprechende Broschüren, Internetseiten und natürlich die Mitarbeiter der Wasserwelt Rulantica zur Verfügung.

2.9. Das Verkaufen von Gutscheinen, Eintritts- oder Freikarten der Wasserwelt Rulantica auf dem Parkplatz oder auf dem Parkgelände ist nicht gestattet. Sollten Sie ein Ticket nicht benötigen oder nicht einlösen wollen, melden Sie sich bitte an der Information im Eingangsbereich der Wasserwelt Rulantica.

2.10. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.

 

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

3.1. Den Anordnungen der Mitarbeiter der Wasserwelt Rulantica ist stets im eigenen Interesse Folge zu leisten.

3.2. Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störungen der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, seitliches Einspringen in die Becken, Beeinträchtigungen anderer Besucher oder des Parkbetriebs, Anwendungen verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigungen, Beschimpfungen, Missachtungen der Parkordnung etc. zu unterlassen. Zuwiderhandlungen berechtigen die Wasserwelt Rulantica, geeignete Maßnahmen wie Verwarnungen, Parkverweis, Erstattung einer Anzeige oder ähnliches zu ergreifen. Die Wasserwelt Rulantica behält sich auch das Recht vor, Besucher, deren Verhalten objektiv erwarten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, aus Rulantica ohne Ausgleich zu verweisen.

3.3. Das Besitzen und Tragen von Waffen, Waffenattrappen oder gefährlichen Gegenständen wie Schusswaffen, scharfen/spitzen Messern, Ketten, Schlagringen, Pfefferspray, Elektroschockern, Werkzeugen, großen Scheren, Drähten, Armbrüsten, Pfeilen und Bogen, Blasrohren, Schleudern, Baseballschlägern, Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. ist auf dem Gelände der Wasserwelt Rulantica nicht gestattet.

3.4. Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und ferngesteuerten Geräten ist nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Mitbringen von sogenannten "Hacking-Gadgets“ und ähnlicher Geräte, die z.B. zum unberechtigten Abfangen, Ausspähen oder Bearbeiten von Daten geeignet sind.

3.5. Das Mitbringen von Glasflaschen und Glasbehältern, Porzellan, Gläsern und anderen zerbrechlichen Gegenständen ist in der gesamten Wasserwelt Rulantica verboten.

3.6. Schwimmflossen jeglicher Art, aufblasbare Schwimmtiere, Schlauchboote und Luftmatratzen sind in der gesamten Wasserwelt Rulantica nicht gestattet. Gegenstände, die das Schwimmen erleichtern, wie z.B. Schwimmflügel oder Schwimmwesten, sind in den dafür vorgesehenen Bereichen ausdrücklich erlaubt. Für das Wellenbecken werden hierfür kostenlos Schwimmwesten zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung der Rutschen sind nur die durch Rulantica bereitgestellten Rutschhilfen erlaubt.

3.7. Sperrige und übergroße Gegenstände wie große Koffer, Trollis und Reisetaschen mit Rollen dürfen nicht mit in die Wasserwelt Rulantica genommen werden. Ausnahmsweise können diese Gegenstände nach Rücksprache mit einem Empfangsmitarbeiter aufbewahrt werden. Die Verwahrung ist kostenlos, erfolgt aber auf Risiko des Besuchers. Eine Haftung der Wasserwelt Rulantica wegen Verlust bzw. Beschädigung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gepäckstückes erklärt sich der Besucher damit einverstanden.

3.8. Das Mitbringen von Tieren in die Wasserwelt Rulantica ist verboten. Das gilt auch für den Außenbereich. Bezüglich eines Zurücklassens eines Tiers im Fahrzeug gilt Ziffer 1.4.

3.9. Aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene dürfen keine motorisierten oder nichtmotorisierten Fortbewegungsmittel wie Rollschuhe, Kinderwagen, Buggy, Fahrräder, Tretroller, E-Roller, etc. in die Wasserwelt Rulantica mitgebracht werden.

3.10. Das mutwillige Lärmen oder der Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Gegenstände, die die Ruhe stören können, wie z.B. Vuvuzelas, Megaphone, Hupen oder andere Musikinstrumente, dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.

3.11. Die feuerpolizeilichen Vorschriften in der Wasserwelt Rulantica sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt, dies gilt auch für E-Zigaretten. Wasserpfeifen jeglicher Art sind nicht gestattet. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.

3.12. Das Grillen sowie die Mitnahme von Grill- oder Kochgeräten ist nicht gestattet.

3.13. Der Verzehr von eigenen mitgebrachten Speisen ist aus hygienischen Gründen in der Wasserwelt nicht erlaubt. Getränke, die sich in nicht zerbrechlichen Behältern befinden, dürfen außerhalb der Gastronomiebereiche verzehrt werden.

3.14. Das Betreten der gekennzeichneten Bühnen-, Kulissen-, Backstage- und Versorgungsbereiche ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht beklettert oder überstiegen werden.

3.15. In der gesamten Wasserwelt Rulantica, insbesondere im Außen- und in den Nassbereichen, kann es zu Rutschgefahren kommen. Besucher werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume u.ä. zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen und vorhandene Handläufe zu nutzen.

3.16. Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Nacktheit, auch bei Kleinkindern, ist nicht erlaubt. In den Wasserbecken und Attraktionen ist geeignete Badekleidung zu tragen. Unter geeigneter Badekleidung verstehen sich Badehosen und Badeshorts, Badeanzüge, Bikinis, Tankinis sowie Burkinis. Badewindeln und fäkaldichte Höschen für Kinder sind ausdrücklich erlaubt. Die Badebekleidung muss aus nicht saugenden Materialien bestehen. Die Nassbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

3.17. Die Wasserwelt Rulantica behält sich vor, Besucher, die z.B. so geschminkt, gekleidet oder tätowiert sind, dass andere Besucher, insbesondere Kinder, daran Anstoß nehmen könnten, oder die so gekleidet sind, dass sie irrtümlich für Mitarbeiter oder Darsteller der Wasserwelt Rulantica gehalten werden könnten, jederzeit vom Gelände ohne Ausgleich zu verweisen. Das Tragen von Masken oder das vollständige Verhüllen des Gesichts ist verboten. Eine Verschleierung aus religiösen Gründen ist erlaubt.

3.18. Das Mitnehmen von Alkohol, der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist in Rulantica nicht gestattet. In der Wasserwelt Rulantica ist der Erwerb und Konsum von Alkohol ab 18 Jahren erlaubt. Personen, die unter Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss stehen, können vom Parkgelände verwiesen werden.

3.19. Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Auffangbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum der Wasserwelt Rulantica. Jede Entnahme oder Verbringung vom Gelände ist untersagt.

3.20. Das dauerhafte Reservieren von Liegen und Liegestühlen ist untersagt. Die Mitarbeiter der Wasserwelt Rulantica sind dazu angehalten, nach einer angemessenen Zeit, in der Liegen und/oder Liegestühle ungenutzt reserviert sind, diese abzuräumen und Handtücher, Taschen usw. in ein Ablagefach zu räumen.

 

4. Benutzung der Attraktionen und Einrichtungen

4.1. Die thematisierten Wasserflächen und Rutschbahnen in der Wasserwelt Rulantica stehen den Besuchern im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und Zweckbestimmung zur Verfügung. Bei der Nutzung der Attraktionen und Rutschbahnen kann es zu Wartezeiten kommen.

4.2. Die Öffnungszeiten der einzelnen Teilbereiche und Rutschbahnen können hierbei von der Öffnungszeit der Wasserwelt Rulantica abweichen. Ein technisch oder organisatorisch bedingter Betriebsausfall einzelner Teilbereiche und Rutschbahnen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

4.3. Bei Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen ist die Wasserwelt berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner oder aller Teilbereiche und Rutschbahnen vorübergehend oder ganz zu schließen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht.

4.4. Bestimmte Teilbereiche oder Rutschbahnen haben lediglich saisonalen Charakter oder können aufgrund von Bau- oder Wartungsarbeiten, aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen geschlossen werden. Diese Schließungen können auch ohne besondere Vorankündigung durchgeführt werden.

4.5. Die Nutzung der Attraktionen, Shows oder Einrichtungen erfordert eine gute körperliche Verfassung und erfolgt eigenverantwortlich sowie auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Nutzung ist in geeigneter Badekleidung erlaubt. Das Tragen von Schmuck wie Ringen, Ohrringen, Piercings, Nieten usw. aber auch von allen anderen scharfkantigen Gegenständen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Tragen von Implantaten, Herzschrittmachern, Medizin-Pumpen und ähnlichem ist in Absprache mit den behandelnden Ärzten und Herstellern erlaubt, jedoch übernimmt Rulantica bei Schadensfällen keine Haftung.

4.6. Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Die Wasserwelt Rulantica ist dazu berechtigt, aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund ihrer Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Teilbereiche und Rutschbahnen auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz der Besucher.

4.7. Es ist insbesondere beim Be- und Entsteigen der Rutschreifen beziehungsweise der Rutschen darauf zu achten, stets die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Die Ausrutschbereiche sind zügig zu verlassen. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Missachtung können einzelne Personen von der Benutzung der Attraktionen ausgeschlossen werden. Bei Verstoß oder im Wiederholungsfalle können einzelne Personen aus der Wasserwelt Rulantica verwiesen werden. Einen Anspruch auf Ersatz haben Sie in diesem Falle nicht. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch beim Versuch, sich an einer Warteschlange vorzudrängeln.

4.8. Die Benutzung von Spielgeräten und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen von Spielgeräten auf Spielplätzen ist Erwachsenen untersagt. Spezielle Altersbestimmungen, die hierbei den zulässigen Nutzerkreis regeln, sind verbindlich und einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

4.9. Menschen mit Behinderung, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, stehen in der Wasserwelt Rulantica Wasserrollstühle zur Verfügung, die für die Dauer des Besuchs kostenlos ausgeliehen werden können. Die Anzahl der vorhandenen Wasserrollstühle ist begrenzt. Daher kann eine Bereitstellung nicht garantiert werden. Eine Reservierung von Wasserrollstühlen vorab ist nicht möglich.

4.10. Besucher der Wasserwelt Rulantica haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsordnung oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.

4.11. In Zeiten von Pandemien oder bei anderen Sondersituationen, sind Sie verpflichtet sich an geltende gesetzliche und behördliche Regelungen, wie z.B. Maskenpflicht oder Abstandsregelungen zu halten. Sofern Sie sich nicht an diese durch uns oder unsere Mitarbeiter kommunizierten Regelungen halten, behalten wir uns vor, unser Hausrecht geltend zu machen. Ebenfalls besteht kein Ersatzanspruch von Personen, die den Europa-Park oder die Wasserwelt Rulantica trotz gültigem Ticket nicht besuchen können, weil sie persönlich eine gesetzliche oder behördliche Voraussetzung nicht erfüllen, z.B. den erforderlichen Impfstatus. 

 

5. Aufsichtspflicht

Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass Sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Kinder und Nichtschwimmer sowie Personen mit Behinderung sind stets von den Eltern beziehungsweise Begleitpersonen zu beaufsichtigen. Nichtschwimmer werden ausdrücklich angehalten, sich stets in den Nichtschwimmerbereichen aufzuhalten. Weiterhin tragen Besucher die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu beaufsichtigenden Personen und/oder Kinder entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.

 

6. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

Werbung auf dem Parkgelände und auf den Parkplätzen der Wasserwelt oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessensgemeinschaften oder Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Attraktionen etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruchs geahndet.

 

7. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

7.1. Die Wasserwelt Rulantica ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

7.2. In Rulantica werden in verschiedenen Rutschen während der Nutzung Fotos oder Videos im Sinne eines das Rutscherlebnis dokumentierenden "Schnappschusses" gefertigt, die der die Rutsche nutzende Besucher nach dem Ende des Erlebnisses im Ausgangsbereich der jeweiligen Rutsche als "Erinnerungs-Souvenir“ kaufen und am Ausgang von Rulantica bezahlen kann.

Im Einlassbereich aller mit solchen On-Ride-Kameras ausgestatteten Rutschen wird auf die Fertigung von Fotos oder Videos während des Rutschens deutlich auf einem gesonderten Informationsschild hingewiesen. Mit der Nutzung einer solchen Rutsche erklärt sich der Besucher hiermit einverstanden und willigt ohne Vergütung in die Herstellung von Fotos und Videos seiner Person während des Rutschens ein. Von dieser, zum Zweck des ausschließlichen Verkaufs an ihn als Berechtigten erteilten Einwilligung mitumfasst ist die kurzzeitige Speicherung des Fotos oder Videos sowie die kurzfristig im Nachgang zur Nutzung der Attraktion erfolgende Darstellung des Fotos oder Videos auf Monitoren oder ähnlichen Vorrichtungen unter Angabe einer für den Erwerb benötigten Bestellnummer.

Wir stellen sicher, dass Verkauf und Abgabe dieser Fotos und Videos nur an den jeweils berechtigten Besucher erfolgen und eine Abgabe an dritte Personen unterbleibt. Jeder Besucher hat nach Abschluss des Rutschens die Möglichkeit, im nächstgelegenen Shop unter Nennung der Bildnummer von unseren Mitarbeitern die sofortige Löschung des ihn abbildenden Fotos oder Videos zu verlangen, welches sodann umgehend veranlasst wird. Nicht gekaufte Fotos und Videos werden mit Ablauf des jeweiligen Kalendertages gelöscht.

7.3. Soweit in Rulantica Film- und Fotoaufnahmen für Fernsehsendungen, Werbung oder aus sonstigen Anlässen gemacht werden, sind die entsprechenden Bereiche bzw. Attraktionen entsprechend gekennzeichnet oder dies ist leicht ersichtlich. Jedem Besucher steht es frei, diese Bereiche während des Fertigungszeitraumes der jeweiligen Aufnahmen zu meiden. 

7.4. Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Besucher hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Das Fotografieren fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht erlaubt. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Mit Ausnahme der Attraktionen Dugdrob und Vildfál sowie Isbrekker ist die Nutzung von Action-Cams (z.B. GoPros) mit einer Kopfhalterung erlaubt. In der Attraktion Snorri’s Saga sind im Tunnelbereich Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

7.5. Das Fotografieren und Filmen unterhalb der Wasseroberfläche ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Mitarbeiters gestattet.

7.6. Bei dem Verdacht auf Missachtung der vorgenannten Punkte sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Bildaufnahmen einzusehen und einzelne Personen aufzufordern, diese im Beisein des jeweiligen Mitarbeiters zu löschen.

 

8. Besucherkontrollen

8.1. Jeder Besucher, der die Wasserwelt Rulantica im Geltungsbereich dieser Parkordnung betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst der Wasserwelt Rulantica zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund des Mitführens oder Konsums von Alkohol-/ Drogen oder wegen des Mitführens von Waffen oder gefährlicher Gegenstände ein Sicherheitsrisiko darstellen. Jeder Besucher erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.

8.2. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder der von ihnen mitgeführten Gegenstände ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände der Wasserwelt Rulantica zu verweigern.

8.3. Selbiges gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der Sicherheitsdienst ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit dem obigen Absatz stehen, wie z.B. Drogen, Waffen etc. sicherzustellen. Der Sicherheitsdienst ist auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelände der Wasserwelt Rulantica aufhalten.

 

9. Haftung

9.1. Die Wasserwelt haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch die Wasserwelt Rulantica oder deren Mitarbeiter verursacht werden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

9.2. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Besucher regelmäßig vertrauen darf.

9.3. Die Wasserwelt Rulantica haftet im Übrigen grundsätzlich nicht für Schäden der Besucher. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden der Besucher aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die ein Besucher aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht, soweit eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz greift, bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache.

9.4. Die Wasserwelt Rulantica haftet nicht für Gegenstände, die deren Mitarbeitern im Park übergeben oder auf sonstige Weise auf dem Parkgelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kameras, Kleidungsstücke etc.), die während der Benutzung von bestimmten Teilbereichen oder Rutschbahnen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.

9.5. Verlorene Gegenstände sind vom Finder unverzüglich dem nächsten Mitarbeiter zu übergeben oder im Fundbüro im Eingangsbereich der Wasserwelt Rulantica abzugeben. Dabei sind Angaben zum genauen Fundort und der Fundzeit zu machen. Gefundene Gegenstände werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.

9.6. Die Wasserwelt Rulantica ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

10. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen der Wasserwelt Rulantica werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen der Wasserwelt bei der Information. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

 

11. Hausrecht

Anweisungen der Mitarbeiter der Wasserwelt Rulantica ist stets Folge zu leisten. Die Wasserwelt Rulantica ist berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Badeordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass Sie die Ticket-Bestellung als Verbraucher abgegeben haben, d.h. Sie eine natürliche Person sind und den Vertrag mit Rulantica zu einem Zweck schließen, der nicht Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften im Sinne des Art. 6 Absatz 2 S. 2 der VO (EG) 593I/2008 dieses Staates von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt, wenn das Recht dieses Staates gemäß Art. 6 Absatz 1 der VO (EG) 593/2008 ohne die vorstehende Rechtswahl anwendbar wäre, also in den Fällen, in denen 

  • Rulantica seine gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in welchem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, oder 
  • Rulantica seine gewerbliche Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet. 

Der vorstehende Satz gilt nicht, das heißt Sie können sich nicht auf die zwingenden Vorschriften Ihres Staates berufen, wenn ein Fall gemäß Art. 6 Absatz 4 lit. a) – e) der VO (EG) 593/2008 vorliegt, insbesondere bei:

  • Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich in einem anderen als dem Staat erbracht werden müssen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, 
  • Beförderungsverträgen mit Ausnahme von Pauschalreiseverträgen im Sinne der Richtlinie 90/314 EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (1); 
  • Verträgen, die ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen oder die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand haben, mit Ausnahme der Verträge über Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien im Sinne der Richtlinie 94/47/EG.

12.2. Haben Sie Ihre Bestellung als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens getätigt, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung sowie ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Rulantica. Unsere Befugnis, auch ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gelten für die gerichtliche Zuständigkeit – vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes Ziffer 12.3 – die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

12.3 Haben Sie die Ticket-Bestellung als Verbraucher abgegeben und haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union und nicht Mitglied des Lugano-Übereinkommens ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Rulantica.

12.4 Soweit Sie bei Abschluss dieses Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und diesen im Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns entweder aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen uns bestehenden Vertragsverhältnis der Sitz von Rulantica.

12.5 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

12.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Stand: Januar 2024, Änderungen vorbehalten.