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Europa-Park Camping Bild von oben

Platzordnung Europa-Park Camping

Lieber Camping Gast,
wir freuen uns, Sie als Gast auf dem Europa-Park Camping begrüßen zu dürfen. Schon beim ersten Blick wird klar, hier fühlt man sich wie Winnetou und Old Shatterhand.

Um allen Travellern und Abenteurern den Aufenthalt gleichermaßen angenehm und störungsfrei wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

  1. Bevor Sie zu Ihrem gebuchten Stellplatz begleitet werden, wenden Sie sich bitte zur Anmeldung an der Rezeption. Ein Anspruch auf einen gebuchten Platz vor 12:00 Uhr besteht nicht.
  2. Auf dem gesamten Gelände ist in Schrittgeschwindigkeit (7km/h) zu fahren. Es gilt die StVo.
  3. Ihr Stellplatz steht Ihnen am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Falls Sie noch den Europa-Park besuchen möchten, erkundigen Sie sich bitte an der Rezeption, ob es noch freie Plätze in unserer Wartezone gibt.
  4. Ihr Stellplatz ist für eine Einheit - Wohnwagen oder ein Reisemobil - bestimmt. 
  5. Bitte geben Sie acht, dass niemand durch Zeltschnüre, -pflöcke oder ähnliches gefährdet oder belästigt wird.
  6. Auf unseren Stellplätzen sind geschlossene, undurchlässige Planen als Vorzeltboden nicht erlaubt.
  7. Bitte behandeln Sie die Gemeinschaftsanlagen schonend und pfleglich. Diese sind nach der Benutzung in einwandfreien Zustand zu hinterlassen.
  8. Offenes Feuer und Grillen mit direktem Bodenkontakt ist verboten. Grillen ist nur in mitgebrachten Grillstellen und auf den ausgewiesenen Lagerfeuerplätzen erlaubt.
  9. Hunde sind bei uns willkommen. Bitten melden Sie diese direkt bei Ihrer Reservierung an. Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden. Der Hundehalter ist für die Entsorgung der Hundehaufen selbst verantwortlich. Tiere dürfen bei hoher Außentemperatur nicht in nicht-klimatisierten Fahrzeugen zurückgelassen werden. Bei Zuwiderhandlung werden sofort der Tierschutz und die Polizei benachrichtigt.
  10. Ein- und Ausfahrt ist zwischen 23:00 und 07:00 Uhr nicht möglich.
  11. Während der Nachtruhe von 24:00 bis 07:00 Uhr bitten wir Sie, Lärm zu vermeiden.
  12. Ausübung eines Gewerbes auf oder vom Campingplatz aus ist verboten. Schaustellungen benötigen eine Genehmigung.
  13. Wir legen großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung. Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in die dafür vorgesehenen Müllbehälter.
  14. Bitte gehen Sie sparsam mit Wasser um und klären Sie Ihre Kinder diesbezüglich auf. Beachten Sie außerdem, dass Kinder bis sechs Jahre die Sanitärhäuser nur in Begleitung Erwachsener nutzen dürfen.
  15. Das Schmutzwasser Ihrer mobilen Toiletten können Sie bequem in dem Chemie-WC entsorgen. Bitte nutzen Sie nur kläranlagenfreundliche Zusätze. Bitte kein Abwasser in die Regenwasserkanalisation fließen oder im Erdreich versickern lassen. Das Grauwasser ist auf der Entsorgungsstation zu entsorgen.
  16. Die Stromanschlüsse auf Ihrem Stellplatz sind mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) ausgestattet. Wir bitten Sie, die Kabeltrommeln vollständig abzuwickeln.
  17. Bei Wohnwagen und Wohnmobilen mit Flüssiggasanlagen muss der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsnachweis vorliegen. Gasflaschen, auch in leerer Form, dürfen nur mit aufgesteckter Sicherheitsklappe transportiert werden. Die Verantwortung liegt nicht im Bereich des Campingplatzes.
  18. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die den Mietern oder seinen Besuchern entstehen. Anderes gilt nur, sofern vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seine Mitarbeiter vorliegen.
  19. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, nach dem Jugendschutzgesetz zu handeln. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind nur nach Gesetzesvorgabe erlaubt. Der Konsum von illegalen Drogen hat einen Platzverweis zur Folge. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist auf dem Campinggelände des Europa-Park nicht gestattet.
  20. Die Weisungen des Camping-Personals sind verbindlich. Dies gilt insbesondere bei der Aufstellung von KFZ, Wohnwagen, Zelten oder ähnlichem. Die Platzleitung ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder diese des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherung und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der übrigen Campinggäste erforderlich erscheint.
  21. Wer gegen Bestimmungen der Platzordnung in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.