Der Europa-Park ist ein Ort für gemeinsame Erlebnisse – für Familien, Freundesgruppen und Gäste aus aller Welt. Mit einer Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg gelten künftig für Freizeitparks neue gesetzliche Regelungen zum Rauchen.
Ab dem 01. Juni 2026 ist das Rauchen im Europa-Park daher nur noch in ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt. Die Regelung umfasst Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer sowie Wasserpfeifen und vergleichbare Dampfprodukte.
Damit sich Gäste frühzeitig orientieren können, sind bereits ab Saisonstart am 28. März 2026 entsprechende Raucherbereiche im Park eingerichtet. Die Standorte sind klar gekennzeichnet und zusätzlich z. B. in der Europa-Park & Rulantica App zu finden. Wir bitten alle Gäste, diese Bereiche zum Rauchen zu nutzen und danken für das gegenseitige Verständnis.
Das Land Baden-Württemberg hat den Nichtraucherschutz erweitert. Das Rauchverbot gilt künftig auch für bestimmte Außenbereiche, darunter Freizeitparks, Zoos und Freibäder. Ziel ist es, insbesondere Kinder, Familien und andere Gäste vor Tabakrauch zu schützen und gleichzeitig klare Regeln für öffentliche Bereiche zu schaffen. Der Europa-Park setzt diese gesetzlichen Vorgaben um und schafft dafür klar gekennzeichnete Raucherbereiche.
Rauchen ist künftig ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt. Diese Bereiche sind deutlich gekennzeichnet und auf der gesamten Fläche des Parkgeländes verteilt.
Ab Saisonstart stehen Raucherbereiche an folgenden Orten zur Verfügung:
Die genauen Standorte finden Gäste in der Europa-Park & Rulantica App sowie auf dem gedruckten Parkplan.
Ab 28. März 2026 (Saisonstart)
Raucherbereiche werden eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet.
Ab 01. Juni 2026
Die gesetzliche Regelung tritt in Kraft. Rauchen ist dann ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt.
Das Nichtraucherschutzgesetz wurde erweitert und gilt künftig auch für bestimmte Außenbereiche wie Freizeitparks, Zoos und Freibäder. In diesen Bereichen darf nur noch in ausgewiesenen Raucherzonen geraucht werden. In Rulantica gibt es bereits ausgewiesene Raucherbereiche.
Bereits zum Saisonstart am 28. März 2026 werden im Europa-Park acht Raucherbereiche eingerichtet.
Ab 01. Juni 2026 tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist Rauchen im Park ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt.
Rauchen ist ausschließlich in den klar gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Die Raucherbereiche befinden sich am Haupteingang sowie in mehreren Themenbereichen des Freizeitparks. Die genauen Standorte sind in der Europa-Park & Rulantica App und im gedruckten Parkplan zu finden.
Ja. Die Regelung gilt nicht nur für klassische Zigaretten oder Zigarren. Sie umfasst auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer sowie Wasserpfeifen und vergleichbare Produkte, bei denen Rauch oder Dampf entsteht. Diese dürfen ebenfalls nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen verwendet werden.
Gäste werden über mehrere Wege informiert:
Die gesetzliche Regelung tritt erst am 01. Juni 2026 in Kraft. Der Europa-Park führt Raucherbereiche jedoch bereits zum Saisonstart ein, damit sich Gäste frühzeitig an der neuen Regelung orientieren können.