Attraktionen
Allgemeine Informationen
Wir sind sehr bestrebt, so viele Attraktionen wie möglich für Gäste mit Behinderungen zugänglich zu machen. In diesem Zuge sind bereits einige Attraktionen für Gäste mit körperlichen Behinderungen und Sehbehinderungen freigegeben.
Die Mindestvoraussetzungen für eine Nutzung der Attraktionen von Gästen mit Behinderungen finden Sie jeweils auf den folgenden Unterseiten:
Bitte beachten Sie:
- Benutzen Sie eine Attraktion nur, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage sehen. Sprechen Sie vor Ihrem Besuch gegebenenfalls mit Ihrem Arzt.
- Für alle unsere Attraktionen gilt, dass sowohl die Mindestgröße als auch das Mindestalter erfüllt sein muss. Bei manchen Anlagen gibt es ebenfalls eine Maximalgröße. Bei einem Unter- bzw. Überschreiten kann eine Nutzung nicht gestattet werden.
- Bei einigen unserer Fahrgeschäfte treten hohe abhebende Kräfte auf, weshalb diese Attraktionen spezielle Rückhaltesysteme verwenden. Wenn eine einwandfreie Funktion dieser Rückhaltesysteme nicht gegeben ist, kann eine Nutzung nicht gestattet werden.
- Personen, die unter dem merklichen Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, kann eine Mitfahrt nicht gestattet werden.
- Eventuell kann Personen mit akuten Verletzungen oder die kürzlich eine Operation hatten, die Mitfahrt nicht gestattet werden.
- Tiere, wie z. B. Assistenzhunde, können generell nicht in Fahrgeschäfte mitgenommen werden. (Transportmittel und Euro-Tower ausgenommen).
- Lose, spitze oder sperrige Gegenstände bzw. medizinische Hilfsmittel dürfen eventuell nicht in ein Fahrgeschäft mitgenommen werden.
- Das Ein- und Aussteigen muss selbständig erfolgen und die Kommunikation mit unseren Mitarbeitern muss gewährleistet sein. Gegebenenfalls muss dies mit Hilfe einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, die uneingeschränkt geh-, seh- und hörfähig ist, erfolgen.
- Bei Gästen mit Behinderungen, bei denen die Nutzung eines Fahrgeschäftes möglich ist, kann eine Räumung eventuell länger dauern, da diese gegebenenfalls durch speziell geschultes Personal erfolgt.
Vorrangiger Zugang zu den Attraktionen
Im Regelfall haben Gäste mit Behinderungen (für welche die vom TÜV vorgegebenen Einschränkungen nicht gelten) über den Ausgang Zutritt zu den Attraktionen, um so lange Wartezeiten zu vermeiden. Ein Legitimationspapier (Schwerbehindertenausweis, Autismus-Pass o. ä.) muss dabei dem Bedienerpersonal des Fahrgeschäftes vorgezeigt werden. Eine Begleitperson ist hierbei zugelassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine direkte zweite Mitfahrt am gleichen Fahrgeschäft nicht möglich ist, da die derzeitige Wartezeit des Fahrgeschäfts zwischen einer erneuten Fahrt stehen muss.
Diese Regelung ist dahingehend erweitert, dass es Gästen mit Behinderungen möglich ist, einige Fahrten mit maximal vier Begleitpersonen zu machen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Information am Turm, welche sich im Französischen Themenbereich befindet. Dort erhalten Sie gegen Vorlage des Legitimationspapieres (Schwerbehindertenausweis, Autismus-Pass o. ä.) eine Grüne Karte. Gegen Vorlage dieser Karte, in Verbindung mit dem Legitimationspapier, können Sie sechs Attraktionen Ihrer Wahl (unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen) nutzen. Bitte haben Sie hierbei Verständnis, dass Familie und Freunde die Fahrten nur zusammen mit dem Inhaber des Legitimationspapieres machen dürfen.
Alle offiziellen, nationalen Behindertennachweise sowie von Behörden ausgestellte Autisten-Pässe können als Nachweis für eine Wartezeitverkürzung sowie für den Sondertarif angenommen werden.
Welche Dokumente unter anderem bei uns gültig sind, können Sie folgender Liste entnehmen:
- EU Disability Card (Europäische Union)
- Schwerbehindertenausweis (Deutschland)
- Carte mobilité inclusion Invalidité / Priorité / Cécité (Frankreich)
- IV-Ausweis (Schweiz)
- Behindertenpass (Österreich)
- Autipas (Niederlande)
- Tarjeta Acreditativa del Grado de Discapacidad (Spanien)
- National Disability Card (Vereinigtes Königreich)
- Access Card (Vereinigtes Königreich, Irland)
- Autism ID Card (Irland)